Checklisten zu Betriebsprüfungen
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Betriebsprüfung durchgeführt wird? Jörg-Michael Satz hat folgende Checklisten für Fahrschulen zusammengestellt:
Allgemein lässt sich sagen, dass Auffälligkeiten in den von Ihnen beim Finanzamt eingereichten Unterlagen zur Betriebsprüfung führen können. Dazu gehören:
- Erhebliche Abweichungen zum Vorjahr.
- Die Vorsteuererstattung ist regelmäßig höher als Zahlung der Mehrwertsteuer an das Finanzamt.
- Außergewöhnliche hohe Vorsteuererstattung.
- Starke Umsatzschwankungen.
- Starke Gewinnschwankungen.
- Starke Schwankungen der Betriebsausgaben.
- Sie weisen jahrelang geringe Gewinne aus, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht reichen.
- Versteuerung der Privatanteils der Pkws ist unklar.
- Ungewöhnliche Geldbestände.
- Kassenbuch weißt ein Minus aus.
- Ungewöhnlich hohe Privatentnahmen.
- Ungewöhnlich hohe Privateinlagen; wo kommt das Geld her?
- Formulare sind unvollständig ausgefüllt.
- Abweichungen zwischen den Umsatzsteuervoranmeldungen und der Umsatzsteuerjahreserklärung.
- Zufallsauswahl.
- Ihre Steuererklärung ist nicht plausibel.
- Ihre persönlichen Besitzverhältnisse sind unklar.
- Sie zahlen zu wenig oder gar keine Steuern.
Je mehr Punkte aus der folgenden Checkliste für Sie zutreffen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahen Betriebsprüfung:
- Die letzte Betriebsprüfung ist schon lange her.
- Die letzte Betriebsprüfung hat zu erheblichen Nachzahlungen geführt.
- Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt unregelmäßig odre nicht pünktlich.
- Sie stellen die betriebliche Tätigkeit ein.
- Sie ändern die Rechtsform Ihres Unternehmens.
- Sie haben hohe Vorsteuererstattungen z. B. als Existenzgründer.
- Es wurden Geschäftspartner oder „freie Mitarbeiter“ vom Finanzamt überprüft. Hier werden regelmäßig sogenannte Kontrollmitteilungen erstellt und überprüft.
- Sie haben sich kürzlich unschön von Mitarbeitern getrennt, die Sie angezeigt haben.
- Streit im Rahmen der Ehescheidung / Unterhaltszahlungen.
- Anzeige durch den Wettbewerber.
- In ihrer Steuererklärungen wurden in der Vergangenheit bereits Fehler festgestellt.
- Sie haben einen kostspieligen Lebensstil ohne entsprechende Einnahmen.
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