Positivliste zur Wiedereröffnung von Fahrschulen
Die MOVING International Road Safety Association e.V. hat eine Positivliste zur Wiedereröffnung der Fahrschulen ins Netz gestellt. Im folgenden sehen Sie den Stand von Freitag, 8. Mai 2020.
Die MOVING wird die Liste auf ihrer Homepage unter diesem Link aktuell halten.
Präsident Jörg-Michael Satz gibt zu bedenken: „Ab Mai können viele Fahrschulen – unter Auflagen – den Betrieb wieder aufnehmen. Damit verbunden ist aber auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den Hygienevorschriften. Ein nochmaliges Schließen der Fahrschulen wäre eine echte Katastrophe für die Branche.“
Schleswig-Holstein | Keine Öffnung | – | Voraussichtlich keine Wiedereröffnungen bis mindestens 17.05.2020. |
Link: Positivliste der IHK Schleswig-Holstein | |||
Hamburg | Keine Öffnung | – | Ausnahmen gelten wohl für die Fahrerlaubniserlangung zu beruflichen Zwecken (LKW/Bus-Ausbildung oder bezahlt durch das Jobcenter), unter Maßgabe der gängigen Hygienestandards.keine Lerngruppe mehr als 15 Personen umfasst,zu keinem Zeitpunkt sich mehr als 25 vom Hundert der Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einrichtung in dieser aufhält,die Lerngruppen nicht durchmischt werden und alle lerngruppenübergreifenden Aktivitäten entfallen; dies gilt nicht für Prüfungshandlungen, bei denen die Vorgaben nach § 3 Absatz 8 eingehalten werden,die Pausenregelung so erfolgt, dass Lerngruppen zeitversetzt Gemeinschaftsräume oder Gemeinschaftsflächen betreten,Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung und solchen, für die behördlich Quarantäne angeordnet ist, die Einrichtung nicht betreten,im Rahmen des Hausrechtes ein Mindestabstand von 1,5 Metern für alle Beteiligten verbindlich gemacht wird. |
Links: Corona-Rechtsverordnung des Landes Hamburg Vierte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung | |||
Niedersachsen | 06.05.2020 | vorerst nur Zweirad (A, A1, A2, AM) | Theorieunterricht zur Prüfungsvorbereitung ist erlaubt. Hierfür der Mindestabstand von 1,5 Metern.Es sind Besucher bzw. Kontaktlisten zu führen und 3 Wochen aufzubewahren.Praxisunterricht ist nur mit hinterherfahrenden Fahrzeugen erlaubt. |
Link: wird ergänzt | |||
Bremen | ab sofort | vorerst nur Zweirad (A, A1, A2, AM) | Theorieunterricht zur Prüfungsvorbereitung ist erlaubt. Hierfür der Mindestabstand von 1,5 Metern.Es sind Besucher bzw. Kontaktlisten zu führen und 3 Wochen aufzubewahren.Praxisunterricht ist nur mit hinterherfahrenden Fahrzeugen erlaubt. |
Link: wird ergänzt | |||
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Öffnung | – | Der Status der Eröffnung von Fahrschulen ist von der Landesregierung noch zu klären (siehe MV-Plan zur Wiedereröffnung). |
Links: Informationsportal der Regierung von Mecklenburg-Vorpommern Informationsportal des Landesverbandes der Fahrlehrer Mecklenburg-Vorpommern | |||
Brandenburg | aktuelle Regelung bis 08.05.2020 | vorerst nur Zweirad (A, A1, A2, AM) & Lkw, Bus | Aktuelle Beschränkungen gelten bis 08.05.2020.Ab sofort bis 8.5.2020: Durchführung der Prüfungsvorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung durch Konsultationen oder konkrete Vorprüfungen in den Fahrschulen, ohne Prüfung bei der Technischen PrüfstelleErlaubt ist die praktische Ausbildung auf Zweirädern.Weitere Ausnahme: Ausbildung LKW und Bus (einschl. Anhänger) für Beschäftigte in systemrelevanter Infrastruktur möglich |
Link: Positivliste des Landes Brandenburg | |||
Berlin | Keine Öffnung | – | Ausnahme besteht für die Abnahme von Prüfungen unter Einhaltung des Mindestabstands. |
Link: Positivliste des Landes Berlin | |||
Sachsen-Anhalt | 04.05.2020 | alle | Wiedereröffnung unter Einhaltung der Hygienebestimmungen des Landes:Theorieunterricht als Kleingruppenunterricht von bis zu 5 Personen.Es sind Besucher bzw. Kontaktlisten zu führen.Es gilt, wenn möglich den Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten.Es sollte ein Mund- und Nasenschutz getragen werden, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z. Bsp. im Praxisunterricht). |
Links: Beitrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 04.05.2020 Reglungen im Detail | |||
Sachsen | 04.05.2020 | vorerst nur Zweirad (A, A1, A2, AM) | Vorläufig nur Zweiradunterricht erlaubt (A, B196)Kein Unterricht oder Prüfung der Fahrerlaubnisklasse B!Theorie- und Praxisprüfungen durch Dekra in bestimmten Klassen möglich |
Links: Bekanntmachung der sächsischen Landesregierung vom 04.05.2020 – nebst Hygieneauflagen Infoblatt für Bewerber zur Theorie- und Fahrprüfung des DEKRA | |||
Thüringen | 04.05.2020 | Zweirad: AM, A1, A2 & A | Zweirad-Unterricht und Praxisausbildung unter den geltenden Hygienevorschriften des Landes erlaubt. Vorerst keine Lockerung im Bereich der Pkw-Ausbildung. |
Links: 3. Sars-COV-2-Eindämmungsverordnung Meldung der Landesregierung Thüringen zu weiteren Lockerungen vom 30.04.2020 | |||
Nordrhein-Westfalen | 17.04.2020 | alle | Theorieunterricht nach Möglichkeit digital.Unterricht ist unter der Maßgabe der Maskenpflicht und Abstandsregeln möglich. |
Links: Erlass des Verkehrsministeriums NRW vom 02.04.2020Corona Regeln des Verkehrsministeriums NRW im Bereich des Straßenverkehrs zusammengefasst | |||
Hessen | 02.05.2020 // 05.05.2020 | C1, C1E, C, CE; T, D1, DE, D1E, D //A und B | Der Betrieb von LKW und Bus-Fahrschulen (Klasse C/D) ist ausdrücklich erlaubt. Vorausgesetzt es werden Mundschutzpflicht und Abstandsregeln (1,5 m) beachtet, sind außerdem erlaubt:Kleingruppenunterricht von bis zu 5 Personen (A & B)Großgruppenunterricht von bis zu 15 Personen (C & D) |
Links: 9. Verordnung zum Corona-Virus des Landes Hessen (S. 291) Frankfurter Allgemeine Zeitung zu Lockerungen | |||
Rheinlandpfalz | Keine Öffnung | – | Neben der Öffnung diverser Wirtschaftsbereiche bis zum 11.05.2020, sieht das Land Rheinlandpfalz vorerst keine absehbare Öffnung der Fahrschulen des Landes vor. |
Links: Nachrichtenprotal SWR zu neuen Lockerungen 5. Corona-Bekämpfungsverordnung | |||
Saarland | 04.05.2020* | alle | Uneingeschränkter Unterricht ist unter der Maßgabe der Maskenpflicht und Abstandsregeln möglich.*vorerst als sogenannte Testphase von einer Woche |
Link: Rechtsverordnung vom 02.05.2020 | |||
Baden-Württemberg | 11.05.2020 | alle | Es gelten die Hygienevorschriften des Landes-Kultusministeriums |
Link: Beschluss der Landesregierung vom 2. Maiaktuelle Informationen vom FLV-BW | |||
Bayern | 11.05.2020 | vorerst nur Zweirad (A, A1, A2, AM) | Öffnung von Fahrschulen unter Auflagen (Theorie: Abstandsregel, Praxis: Mund-Nasen-Schutz). |
Links: Portal der Landesregierung Bayern (siehe Schließung von Geschäften und Betrieben) Nachrichtenbereich des bayrischen Fahrlehrerverbandes |
Stand der Liste: 8.11.2020.
Die MOVING wird die Liste auf ihrer Homepage unter diesem Link aktuell halten.
Foto: Leyre Labarga on Unsplash
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